BEI EXPERTEN NACHGEFRAGT
Gentechnik - wie geht es weiter? - Zulassung für neuartige Lebensmittel
UNSER EXPERTE: Prof. Dr.
Hans-Jörg Buhk, Direktor des Fachbereiches Genetik/Gentechnik des
Robert-Koch-Institutes, Berlin.
Welche Aufgaben erfüllt das Robert-Koch-Institut in Bezug auf
neuartige Lebensmittel?
Buhk: Seit 1978 befaßt sich das Robert-Koch-Institut in seiner
Funktion als Bundesinstitut und obere Bundesbehörde mit der Durchführung der Regelungen
zur Gentechnik. Zunächst handelte es sich dabei um Richtlinien und seit 1990 um das
Gentechnikgesetz. In den Zuständigkeitsbereich des Instituts fallen unter anderem, ob
gentechnisch veränderte Organismen (GVO) freigesetzt und in Verkehr gebracht werden
dürfen, und insoweit auch die Durchführung der "Verordnung über neuartige
Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten". Diese
"Novel-Food-Verordnung" ist seit dem 15. Mai 1997 in allen Mitgliedstaaten der
Europäischen Gemeinschaft geltendes Recht. Unter sie fallen alle Lebensmittel, die durch
den Einsatz neuer Technologien oder unter Verwendung neuer Rohstoffe hergestellt werden,
und dazu zählen natürlich auch Lebensmittel, die aus gentechnisch veränderten
Organismen hergestellt werden oder diese enthalten. Europaweit einheitlich sind nun sowohl
Fragen des Inverkehrbringens als auch die Kennzeichnung dieser neuartigen Lebensmittel
geregelt.
Wovon ist es abhängig, ob ein neuartiges Lebensmittel vermarktet
werden darf?
Buhk: Grundsätzlich ist in diesem Zusammenhang anzumerken, daß
Lebensmittel noch nie so umfassend auf ihre Unbedenklichkeit hin überprüft worden sind
wie heutzutage Produkte, die mit Hilfe der Gentechnik hergestellt werden. Die Genehmigung
für das Inverkehrbringen eines neuartigen Lebensmittels wird nur dann erteilt, wenn vom
ihm nach dem heutigen Stand der Wissenschaft kein Risiko zu erwarten ist: weder für die
menschliche Gesundheit noch für die Umwelt. Das schließt auch ein, daß Pflanzen und
Tiere durch dieses Produkt keinen Schaden erleiden dürfen.
Was wird im Detail überprüft?
Buhk: Um neuartige Lebensmittel bezüglich ihrer Sicherheit für
Mensch, Tier und Pflanze bewerten zu können, müssen zunächst die Eigenschaften der
Ausgangsorganismen beurteilt werden. Man nimmt also sowohl den Empfängerorganismus, der
spezielle, artfremde Erbinformationen erhält, als auch den Spenderorganismus, von dem
diese Erbinformation stammt, sehr genau "unter die Lupe", um beide Organismen
auf ihre Unbedenklichkeit hin zu bewerten. In einem dritten Prüfschritt wird dann die
Summe der Eigenschaften des GVO überprüft und bewertet.
Welche Kriterien gelten, wenn es um die menschliche Gesundheit geht?
Buhk: Um zu bewerten, wie sicher neue Proteine (Eiweißbausteine)
sind, vergleicht man sie qualitativ und quantitativ mit bereits bekannten toxisch und
allergen wirkenden Proteinen. Dazu werden Untersuchungen zur Stabilität, zur
enzymatischen Aktivität und zum Abbauverhalten unter den Bedingungen des menschlichen und
tierischen Verdauungstrakts durchgeführt. Handelt es sich bei Spender- und
Empfängerorganismus und damit auch beim GVO um einen Organismus, der üblicherweise
bereits als Lebensmittel dient oder für die Lebensmittelproduktion genutzt wird, greift
man im Rahmen der Sicherheitsbewertung für die menschliche Gesundheit auf die mit diesen
Organismen vorliegenden Erfahrungen zurück. Der Schwerpunkt der Bewertung neuartiger
Lebensmittel liegt bei den gentechnisch übertragenen Eigenschaften und muß deshalb
spezifisch mit Bezug auf die jeweilige gentechnische Veränderung erfolgen. Besonders
wichtig ist natürlich, daß der Verzehr neuartiger Lebensmittel weder toxische noch
allergene Wirkungen beim Menschen hervorruft.
Was steht im Mittelpunkt der Sicherheitsbewertung für die Umwelt?
Buhk: Es muß geklärt werden, ob ein gentechnisch veränderter
Organismus dazu fähig ist, sich in der Umwelt eigenständig zu etablieren, d.h. dauerhaft
zu überleben und sich zu vermehren, und ob sich diese Fähigkeit möglicherweise
schädigend auf die Umwelt auswirken kann. Außerdem wird detailliert geprüft, und dies
entspricht einem hohen Maß an Vorsorge für die Umwelt, ob die Möglichkeit eines
weiteren Übertragens der genetischen Veränderung aus dem GVO auf andere Organismen der
gleichen Art und auf Organismen anderer Arten besteht und welche Folgen daraus resultieren
könnten.
Wo liegen die Unterschiede zwischen konventioneller Züchtung und
gentechnisch veränderten Organismen?
Buhk: Fast alle landwirtschaftlich genutzten Pflanzen und Tiere
unterscheiden sich von ihren Wildarten. Seit altersher nutzt der Mensch dieVielfalt der
Natur, um Tiere und Pflanzen durch Züchtung für seine Zwecke zu verbessern. Dieser
Prozeß findet in der Natur auch ohne menschliche Einmischung statt: Raps ist
beispielsweise eine natürliche Kreuzung aus Kohl und Rübsen. Wenn Mikroorganismen oder
Pflanzen für die Produktion von Lebensmitteln eingesetzt werden sollen, müssen sie in
aller Regel so verändert werden, daß ihr Einsatz wirtschaftlich ist. So werden
heutzutage beispielsweise Hochertragssorten von Nutzpflanzen auf konventionelle Art
gezüchtet, und das heißt immer, daß die Erbinformation der Pflanze verändert wird:
Durch Kreuzung innerhalb der Art oder verschiedener Arten oder durch Zellfusion. So ist
z.B. die Nektarine durch eine Fusion von Pflaumen- und Pfirsichzelle entstanden.
Die Gentechnik ist das neueste Verfahren, um bestimmte Eigenschaften
von Organismen zu verändern. Sie erlaubt es, einzelne Gene der DNA
(Desoxyribonukleinsäure = stofflicher Träger der Erbinformation) zu isolieren und
aufgrund des universellen genetischen Codes über Artgrenzen hinweg in Pflanzen,
Mikroorganismen und Tiere zu übertragen. Auf diese Weise können die Lebewesen, die
unserer Ernährung als Basis dienen, gezielt mit Eigenschaften ausgestattet werden, die
unsere Lebensmittel qualitativ verbessern und sowohl wirtschaftliche als auch ökologische
Vorteile bei der Erzeugung und Verarbeitung erwarten lassen. Im Bereich der Pflanzen geht
es vor allem um die Übertragung folgender Eigenschaften: 1. Die Fähigkeit zur Bildung
eines bestimmten Enzyms, 2. der Selbstschutz von Pflanzen gegen Schadinsekten und 3. die
Toleranz von Pflanzen gegenüber Unkrautbekämpfungsmitteln.
Wo findet die Gentechnik im Lebensmittelbereich Einsatz?
Buhk: Für die Herstellung von Lebensmitteln können gentechnische
Veränderungen sehr unterschiedliche Funktionen haben. So sind seit mehreren Jahren Enzyme
auf dem Markt, die aus gentechnisch veränderten Organismen gewonnen werden und als
Produkte für die Herstellung und Verarbeitung von Lebensmitteln dienen. Hierzu zählt
z.B. das Enzym Amylase für die Alkoholproduktion, bei der Fruchtsaft- und
Backwarenherstellung und das Enzym Chymosin für die Käseherstellung. Die Gentechnik wird
auch genutzt, um das Fettsäuremuster von Rapsöl zu verändern, um z.B. den
Laurinsäuregehalt zu erhöhen. Bei Fettsäuren kann man mit Hilfe der Gentechnik sowohl
die Kettenlänge als auch die Position bei der Veresterung mit Glyzerin verändern, um
z.B. den Schmelzpunkt des Fettes zu erhöhen. Dies ist z.B. für die Produktion von
Schokolade wichtig, die im Mund und nicht in der Hand schmelzen soll. Der Einsatz
gentechnischer Methoden erlaubt ferner, daß heute bei bestimmten Pflanzen, wie Raps, Mais
und Chicorée, zu 100% Hochleistungssaatgut erzeugt werden kann.
Bringt die Gentechnik Lebensmittel-Allergikern Nutzen oder Gefahren?
Buhk: Lebensmittelallergien können durch bestimmte Eiweißstoffe
ausgelöst werden. Bei Menschen mit entsprechender Veranlagung kann es also nach dem
Verzehr von Lebensmitteln, die solche Proteine enthalten, zu allergischen Reaktionen
kommen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um herkömmliche oder gentechnisch
gewonnene Eiweißstoffe handelt. Insofern entsteht für Allergiker durch die gentechnische
Veränderung von Nahrungsmitteln kein zusätzliches Risiko. Es verhält sich eher
umgekehrt, denn neuartige Lebensmittel werden vor ihrer Zulassung ja gerade auf ihre
allergene Potenz viel intensiver überprüft als herkömmliche. Außerdem kann die
Gentechnik nachweislich dazu beitragen, das Allergierisiko zu senken, indem Stoffe aus
Lebensmitteln isoliert und entfernt werden, die allergische Reaktionen auslösen können.
So wird z.B. in Südostasien an der Entwicklung einer Reissorte gearbeitet, die auch für
Reisallergiker bekömmlich sein wird.
Wie sicher ist die Gentechnik?
Buhk: Kaum eine neue Technik ist bisher so ausgiebig auf mögliche
Risiken getestet worden wie die Gentechnik, und noch nie gab es Lebensmittel zu kaufen,
die so umfassende Prüfverfahren durchlaufen mußten wie Lebensmittel, die mit Hilfe der
Gentechnik hergestellt wurden oder GVO enthalten. Ich denke, die Ängste vieler deutscher
Mitbürger kommen "aus dem Bauch" und sind oft durch fehlendes Wissen
hervorgerufen.
Redaktion der Stichwortsammlung "Bei Experten
nachgefragt":
Maria Hacks, Wissenschaftsverlag Wellingsbüttel GmbH, Hamburg
WEITERFÜHRENDE LITERATUR:
- Gentechnik, Bundesgesundheitsblatt, 39,
Sonderheft, Dezember 1996.
- Rohwedder, d., Hacks, M.: "Chemie und Physik in Küche und
Ernährung", Wissenschaftsverlag Wellingsbüttel, Hamburg, 1993.
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