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BEI EXPERTEN NACHGEFRAGT

Gentechnik - wie geht es weiter? - Zulassung für neuartige Lebensmittel

UNSER EXPERTE: Prof. Dr. Hans-Jörg Buhk, Direktor des Fachbereiches Genetik/Gentechnik des Robert-Koch-Institutes, Berlin.

 

Welche Aufgaben erfüllt das Robert-Koch-Institut in Bezug auf neuartige Lebensmittel?

Buhk: Seit 1978 befaßt sich das Robert-Koch-Institut in seiner Funktion als Bundesinstitut und obere Bundesbehörde mit der Durchführung der Regelungen zur Gentechnik. Zunächst handelte es sich dabei um Richtlinien und seit 1990 um das Gentechnikgesetz. In den Zuständigkeitsbereich des Instituts fallen unter anderem, ob gentechnisch veränderte Organismen (GVO) freigesetzt und in Verkehr gebracht werden dürfen, und insoweit auch die Durchführung der "Verordnung über neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten". Diese "Novel-Food-Verordnung" ist seit dem 15. Mai 1997 in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft geltendes Recht. Unter sie fallen alle Lebensmittel, die durch den Einsatz neuer Technologien oder unter Verwendung neuer Rohstoffe hergestellt werden, und dazu zählen natürlich auch Lebensmittel, die aus gentechnisch veränderten Organismen hergestellt werden oder diese enthalten. Europaweit einheitlich sind nun sowohl Fragen des Inverkehrbringens als auch die Kennzeichnung dieser neuartigen Lebensmittel geregelt.

Wovon ist es abhängig, ob ein neuartiges Lebensmittel vermarktet werden darf?

Buhk: Grundsätzlich ist in diesem Zusammenhang anzumerken, daß Lebensmittel noch nie so umfassend auf ihre Unbedenklichkeit hin überprüft worden sind wie heutzutage Produkte, die mit Hilfe der Gentechnik hergestellt werden. Die Genehmigung für das Inverkehrbringen eines neuartigen Lebensmittels wird nur dann erteilt, wenn vom ihm nach dem heutigen Stand der Wissenschaft kein Risiko zu erwarten ist: weder für die menschliche Gesundheit noch für die Umwelt. Das schließt auch ein, daß Pflanzen und Tiere durch dieses Produkt keinen Schaden erleiden dürfen.

Was wird im Detail überprüft?

Buhk: Um neuartige Lebensmittel bezüglich ihrer Sicherheit für Mensch, Tier und Pflanze bewerten zu können, müssen zunächst die Eigenschaften der Ausgangsorganismen beurteilt werden. Man nimmt also sowohl den Empfängerorganismus, der spezielle, artfremde Erbinformationen erhält, als auch den Spenderorganismus, von dem diese Erbinformation stammt, sehr genau "unter die Lupe", um beide Organismen auf ihre Unbedenklichkeit hin zu bewerten. In einem dritten Prüfschritt wird dann die Summe der Eigenschaften des GVO überprüft und bewertet.

Welche Kriterien gelten, wenn es um die menschliche Gesundheit geht?

Buhk: Um zu bewerten, wie sicher neue Proteine (Eiweißbausteine) sind, vergleicht man sie qualitativ und quantitativ mit bereits bekannten toxisch und allergen wirkenden Proteinen. Dazu werden Untersuchungen zur Stabilität, zur enzymatischen Aktivität und zum Abbauverhalten unter den Bedingungen des menschlichen und tierischen Verdauungstrakts durchgeführt. Handelt es sich bei Spender- und Empfängerorganismus und damit auch beim GVO um einen Organismus, der üblicherweise bereits als Lebensmittel dient oder für die Lebensmittelproduktion genutzt wird, greift man im Rahmen der Sicherheitsbewertung für die menschliche Gesundheit auf die mit diesen Organismen vorliegenden Erfahrungen zurück. Der Schwerpunkt der Bewertung neuartiger Lebensmittel liegt bei den gentechnisch übertragenen Eigenschaften und muß deshalb spezifisch mit Bezug auf die jeweilige gentechnische Veränderung erfolgen. Besonders wichtig ist natürlich, daß der Verzehr neuartiger Lebensmittel weder toxische noch allergene Wirkungen beim Menschen hervorruft.

Was steht im Mittelpunkt der Sicherheitsbewertung für die Umwelt?

Buhk: Es muß geklärt werden, ob ein gentechnisch veränderter Organismus dazu fähig ist, sich in der Umwelt eigenständig zu etablieren, d.h. dauerhaft zu überleben und sich zu vermehren, und ob sich diese Fähigkeit möglicherweise schädigend auf die Umwelt auswirken kann. Außerdem wird detailliert geprüft, und dies entspricht einem hohen Maß an Vorsorge für die Umwelt, ob die Möglichkeit eines weiteren Übertragens der genetischen Veränderung aus dem GVO auf andere Organismen der gleichen Art und auf Organismen anderer Arten besteht und welche Folgen daraus resultieren könnten.

Wo liegen die Unterschiede zwischen konventioneller Züchtung und gentechnisch veränderten Organismen?

Buhk: Fast alle landwirtschaftlich genutzten Pflanzen und Tiere unterscheiden sich von ihren Wildarten. Seit altersher nutzt der Mensch dieVielfalt der Natur, um Tiere und Pflanzen durch Züchtung für seine Zwecke zu verbessern. Dieser Prozeß findet in der Natur auch ohne menschliche Einmischung statt: Raps ist beispielsweise eine natürliche Kreuzung aus Kohl und Rübsen. Wenn Mikroorganismen oder Pflanzen für die Produktion von Lebensmitteln eingesetzt werden sollen, müssen sie in aller Regel so verändert werden, daß ihr Einsatz wirtschaftlich ist. So werden heutzutage beispielsweise Hochertragssorten von Nutzpflanzen auf konventionelle Art gezüchtet, und das heißt immer, daß die Erbinformation der Pflanze verändert wird: Durch Kreuzung innerhalb der Art oder verschiedener Arten oder durch Zellfusion. So ist z.B. die Nektarine durch eine Fusion von Pflaumen- und Pfirsichzelle entstanden.

Die Gentechnik ist das neueste Verfahren, um bestimmte Eigenschaften von Organismen zu verändern. Sie erlaubt es, einzelne Gene der DNA (Desoxyribonukleinsäure = stofflicher Träger der Erbinformation) zu isolieren und aufgrund des universellen genetischen Codes über Artgrenzen hinweg in Pflanzen, Mikroorganismen und Tiere zu übertragen. Auf diese Weise können die Lebewesen, die unserer Ernährung als Basis dienen, gezielt mit Eigenschaften ausgestattet werden, die unsere Lebensmittel qualitativ verbessern und sowohl wirtschaftliche als auch ökologische Vorteile bei der Erzeugung und Verarbeitung erwarten lassen. Im Bereich der Pflanzen geht es vor allem um die Übertragung folgender Eigenschaften: 1. Die Fähigkeit zur Bildung eines bestimmten Enzyms, 2. der Selbstschutz von Pflanzen gegen Schadinsekten und 3. die Toleranz von Pflanzen gegenüber Unkrautbekämpfungsmitteln.

Wo findet die Gentechnik im Lebensmittelbereich Einsatz?

Buhk: Für die Herstellung von Lebensmitteln können gentechnische Veränderungen sehr unterschiedliche Funktionen haben. So sind seit mehreren Jahren Enzyme auf dem Markt, die aus gentechnisch veränderten Organismen gewonnen werden und als Produkte für die Herstellung und Verarbeitung von Lebensmitteln dienen. Hierzu zählt z.B. das Enzym Amylase für die Alkoholproduktion, bei der Fruchtsaft- und Backwarenherstellung und das Enzym Chymosin für die Käseherstellung. Die Gentechnik wird auch genutzt, um das Fettsäuremuster von Rapsöl zu verändern, um z.B. den Laurinsäuregehalt zu erhöhen. Bei Fettsäuren kann man mit Hilfe der Gentechnik sowohl die Kettenlänge als auch die Position bei der Veresterung mit Glyzerin verändern, um z.B. den Schmelzpunkt des Fettes zu erhöhen. Dies ist z.B. für die Produktion von Schokolade wichtig, die im Mund und nicht in der Hand schmelzen soll. Der Einsatz gentechnischer Methoden erlaubt ferner, daß heute bei bestimmten Pflanzen, wie Raps, Mais und Chicorée, zu 100% Hochleistungssaatgut erzeugt werden kann.

Bringt die Gentechnik Lebensmittel-Allergikern Nutzen oder Gefahren?

Buhk: Lebensmittelallergien können durch bestimmte Eiweißstoffe ausgelöst werden. Bei Menschen mit entsprechender Veranlagung kann es also nach dem Verzehr von Lebensmitteln, die solche Proteine enthalten, zu allergischen Reaktionen kommen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um herkömmliche oder gentechnisch gewonnene Eiweißstoffe handelt. Insofern entsteht für Allergiker durch die gentechnische Veränderung von Nahrungsmitteln kein zusätzliches Risiko. Es verhält sich eher umgekehrt, denn neuartige Lebensmittel werden vor ihrer Zulassung ja gerade auf ihre allergene Potenz viel intensiver überprüft als herkömmliche. Außerdem kann die Gentechnik nachweislich dazu beitragen, das Allergierisiko zu senken, indem Stoffe aus Lebensmitteln isoliert und entfernt werden, die allergische Reaktionen auslösen können. So wird z.B. in Südostasien an der Entwicklung einer Reissorte gearbeitet, die auch für Reisallergiker bekömmlich sein wird.

Wie sicher ist die Gentechnik?

Buhk: Kaum eine neue Technik ist bisher so ausgiebig auf mögliche Risiken getestet worden wie die Gentechnik, und noch nie gab es Lebensmittel zu kaufen, die so umfassende Prüfverfahren durchlaufen mußten wie Lebensmittel, die mit Hilfe der Gentechnik hergestellt wurden oder GVO enthalten. Ich denke, die Ängste vieler deutscher Mitbürger kommen "aus dem Bauch" und sind oft durch fehlendes Wissen hervorgerufen.


Redaktion der Stichwortsammlung "Bei Experten nachgefragt":
Maria Hacks, Wissenschaftsverlag Wellingsbüttel GmbH, Hamburg

 

WEITERFÜHRENDE LITERATUR:

  • Gentechnik, Bundesgesundheitsblatt, 39, Sonderheft, Dezember 1996.
  • Rohwedder, d., Hacks, M.: "Chemie und Physik in Küche und Ernährung", Wissenschaftsverlag Wellingsbüttel, Hamburg, 1993.