BEI EXPERTEN NACHGEFRAGT
Interview mit Karl-Heinz Kühn zum Thema:
Strenge Regeln ohne Willkür - der Gesetzgeber hat hier das Wort
Stichwörter: Ordnungsprinzip für Streichfette, Verbraucher-Information, Ausnahme-Produkte,
Diätmargarine, Zulassungsbestimmungen
Margarine und Butter sind unsere wichtigsten Streichfette. Schaut man
auf die Zusammensetzung und den Fettgehalt dieser Grundnahrungsmittel, hat man es mit
einer Vielzahl unterschiedlicher Erzeugnisse zu tun. Inzwischen ist europaweit einheitlich
geregelt, welcher Produktkategorie jedes einzelne Streichfett zuzuordnen ist. Nach wie vor
gilt jedoch auch nationales Recht, wenn es beispielsweise um typische Produkte eines
Landes geht oder um die Anreicherung mit Vitaminen, um Werbeaussagen zu den Inhaltsstoffen
oder um Diätmargarine. Die Kernfragen zum Thema:
- Nach welchem Schema ist die EG-Streichfettverordnung aufgebaut?
- Für welche Bereiche gelten keine einheitlichen europäischen Regeln?
- Gelten für Diätmargarine europäische und auch nationale Gesetze?
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Was ist zu beachten, bevor ein neues Streichfett verkauft werden
darf?
Zum vollständigen Interview
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