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KURZ UND BÜNDIG

Butter

ist nach der gesetzlichen Definition in der EG-Streichfett-Verordnung ein Streichfett, (bei 20°C festbleibend und streichfähig) in Form einer festen, elastischen Emulsion, überwiegend nach dem Typ Wasser in Öl, ausschließlich bestehend aus: Milch und/oder bestimmten Milcherzeugnissen mit Fett als wesentlichem Bestandteil, wobei auch andere zur Herstellung notwendige Stoffe zugesetzt werden dürfen, sofern diese Stoffe nicht dazu bestimmt sind, einen Milchbestandteil ganz oder teilweise zu ersetzen. Butter hat einen Milchfettgehalt von mind. 80 % und höchstens 90 %, einen Höchstgehalt an Wasser von 16 % sowie einen Höchstgehalt an fettfreier Milchtrockenmasse von 2 %.
Charakteristisch ist der hohe Gehalt des Milchfettes an gesättigten Fettsäuren (durchschnittlich 69 %) und der niedrige Gehalt an mehrfach ungesättigten Fettsäuren. (durchschnittlich 3 %). Außerdem enthält Butter Cholesterin (durchschnittlich 240 mg pro 100g).

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