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KURZ UND BÜNDIG
Pflanzenmargarine
Eine als "Pflanzenmargarine" bezeichnete Margarine, muß im Fettanteil zu mindestens 98% aus pflanzlichen Ölen und Fetten bestehen (EG-Streichfett-Verordnung Artikel 3 Absatz 4)
Pflanzenmargarine enthält nennenswerte Mengen an essentiellen Fettsäuren; (z. B. Linolsäure, Alpha-Linolensäure). Bei als "linolsäurereich" bezeichneten Produkten, beträgt der Anteil an Linolsäure an der Gesamtmenge der Fettsäuren mindestens 30 %. Pflanzenmargarinen, die als "reich an mehrfach ungesättigten Fettsäuren" deklariert sind, enthalten mindestens 30 % der Gesamtfettsäuren als mehrfach ungesättigte Fettsäuren.
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